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An die Krankenkasse
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ZUZAHLUNG DER VERORDNUNG
VON INSULIN UNTERVORBEHALT
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es handelt sich somit nicht um ein Medikament, mit dem üblicherweise eine Erkrankung geheilt oder Beschwerden gelindert werden. Wie ich durch den Deutschen Diabetiker-Bund erfahren habe, wird z.Z. eine Klage gegen die Zuzahlung bei der Verordnung von Insulin beim Bundessozialgericht geführt. Bei entsprechendem positiven
Ausgang des Klageverfahrens behalte ich mir vor, eine Rückerstattung
der zwischenzeitlich geleisteten Zuzahlung für Insulin zu beantragen.
Ich werde mir daher die augenblicklichen Zuzahlungen für die Verordnung
von Insulin künftig von meiner Apotheke getrennt bescheinigen lassen
und Ihnen dann ggf. zur Erstattung einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
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