dpa / news aktuell - ots, 04.02.2004 

Ärzte zum Schönschreibkurs - Urteil: Der Doktor muss leserlich schreiben

Baierbrunn (ots) - Wenn ein Patient Einblick in seine Behandlungsunterlagen fordert, dann hat er das Recht, das dort Geschriebene auch lesen zu können. Das berichtet das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber" unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichtes Hagen (Az.: 10 C 33/97). Der Richter verurteilte einen Arzt, seine Bemerkungen noch einmal in Schönschrift zu verfassen. Dieser hatte sich der Forderung des Patienten zuvor verweigert.


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