dpa / news aktuell - ots, 15.02.2006 

Überlegenheit kurzwirksamer Insulinanaloga ist bei Diabetes Typ 2 nicht belegt

Systematische Analyse von Langzeitstudien erbringt keinen Nachweis für einen patientenrelevanten Zusatznutzen gegenüber Humaninsulin

Qualität der vorhandenen Studien ist nicht zufriedenstellend

Frage nach erhöhtem Krebsrisiko bleibt unbeantwortet 

Derzeit existieren keine überzeugenden Belege für eine Überlegenheit kurzwirksamer Insulinanaloga gegenüber Humaninsulin bei der Behandlung des Typ 2 Diabetes mellitus. Die Aussagekraft und das Design bisheriger Studien ist unzureichend und lässt Rückschlüsse auf patientenrelevante Therapieziele, wie die Reduktion diabetischer Folgekomplikationen oder die Gesamtsterblichkeit, nicht zu. Die Frage, ob sie womöglich in der Langzeitanwendung Krebs fördernd sein könnten, bleibt unbeantwortet. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), den die Kölner Wissenschaftler am 15.12.2005 vorgelegt haben.

Die Literaturbewertung der Forscher erfolgte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ziel der vorgelegten Untersuchung ist die Nutzenbewertung einer mindestens halbjährlichen Behandlung mit einem kurzwirksamen Insulinanalogon im Vergleich zu einer Behandlung mit kurzwirksamem Humaninsulin (Normalinsulin). In der IQWiG-Übersichtsstudie wurden hierbei alle in Deutschland zugelassenen, kurzwirksamen Insulinanaloga-Präparate untersucht. Diese sind: Insulin Aspart, Insulin Glulisin und Insulin Lispro.

Bei der vom IQWiG durchgeführten Übersichtsstudie ergab sich für keine der untersuchten Behandlungsoptionen ein eindeutiger Vorteil. Dies gilt für die Zielkriterien "Krankheitshäufigkeit" und "Sterblichkeit" sowie für sonstige Aspekte des patientenrelevanten Nutzens wie z.B. "Rate schwerwiegender Hypoglykämien", "Lebensqualität" und "Therapiezufriedenheit". Für alle kurzwirksamen Insulinanaloga gilt, dass ihr Zusatznutzen gegenüber Humaninsulin nicht belegt ist. "Weder unsere Recherche noch die Hersteller der Insulinanaloga haben einen Beleg für einen Zusatznutzen erbracht", erklärt Institutsleiter Prof. Peter Sawicki.

Im Verlauf der Informationsbeschaffung und -bewertung, bei der auch externe Sachverständige eingebunden wurden, konnten insgesamt sieben relevante Studien identifiziert werden. Die Berichtsqualität der öffentlich zugänglichen Publikationen wurde als generell unzureichend eingeschätzt. Die Studien waren darüber hinaus auf Grund des durchweg offenen Studiendesigns empfindlich für systematische Fehler. Nach Angaben der Kölner Wissenschaftler wichen die publizierten Studienergebnisse zum Teil erheblich von bislang unveröffentlichten Daten zu diesen Studien ab. Diese bisher nicht publizierten Informationen wurden dem IQWiG von den Herstellern zu Bewertung zur Verfügung gestellt. Keine der Studien (mit Beobachtungszeitraum 5,5-1 Jahr) konnte zeigen, dass kurzwirksame Insulinanaloga mögliche Folgekomplikationen vermeiden helfen. Ebenfalls fiel auf, dass hochwertige Langzeitstudien, die primär den Nachweis eines patientenrelevanten Nutzens zum Ziel haben, vollständig fehlen.

Zusammenfassend lässt sich aus dem vorliegenden Bericht ableiten, dass die meisten patientenrelevanten Fragen nicht durch die derzeit vorliegenden, höherwertigen Studien beantwortet werden können. Bis zum eindeutigen Nachweis eines Patientennutzens mittels adäquater Untersuchungen birgt die Langzeitanwendung von Insulinanaloga somit ein potenzielles Sicherheitsrisiko. Insbesondere die Frage, ob die Langzeitbehandlung von Patienten mit kurzwirksamen Insulinanaloga womöglich "krebsfördernd" sein könnte, bleibt unbeantwortet.

"Auf der anderen Seite haben Tier- und Zellversuche mit Insulinanaloga Hinweise ergeben, die auf die Möglichkeit einer krebsfördernder Wirkung hinweisen. Diese Möglichkeit ist nicht ausgeräumt, weil die Industrie versäumt hat, entsprechende Studien durchzuführen", so IQWIG-Chef Sawicki.

Der IQWiG-Abschlussbericht umfasst ca. 165 Seiten und enthält das Protokoll der wissenschaftlichen Anhörung, bei der die wesentlichen, in den schriftlichen Stellungnahmen aufgeworfenen Aspekte diskutiert wurden.

Zum Hintergrund: Insulin und Insulinanaloga
Die Blutzuckersenkung kann bei Patienten mit Typ 2 Diabetes unter anderem mit Insulin durchgeführt werden. Für die Insulintherapie stehen zurzeit im Wesentlichen strukturell unverändertes Insulin (Humaninsulin) und Insulinanaloga zur Verfügung. Als Insulinanaloga bezeichnet man Insulin ähnliche Moleküle, die auf Basis der Molekülstruktur des Humaninsulins durch eine Modifikation der Aminosäuresequenz entwickelt wurden. Ziel einer solchen Modifikation ist es insbesondere, einen gegenüber Humaninsulin veränderten Wirkverlauf herbeizuführen. Daraus könnte z.B. ein schnellerer Eintritt der Wirkung oder eine längere oder kürzere Wirkdauer resultieren.

Weitere Informationen: http://www.iqwig.de

 

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