dpa / news aktuell - ots, 28.01.2005 

Blutzuckerteststreifen weiterhin von Zuzahlungen befreit

   Eschborn (ots) - Durch die Gesundheitsreform hat sich für Diabetiker nichts geändert. Das heißt, in aller Regel gelten sie weiterhin als chronisch krank, und sie bekommen nach wie vor die ihnen zustehende Zahl von Blutzuckerteststreifen verordnet. Auf Teststreifen zahlt man nach den derzeitigen Regeln auch künftig keine Rezeptgebühr, schreibt die »Neue Apotheken Jllustrierte« in ihrer aktuellen Ausgabe vom 1. Februar.

Spritzen und Kanülen zählen jedoch zu den so genannten »Hilfsmitteln zum Verbrauch«, auf die eine Zuzahlung von 10 Prozent des Verkaufspreises je Packung von Seiten des Patienten zu leisten ist, höchstens jedoch 10 Euro für den Monatsbedarf.

   So viele Teststreifen zahlt die Krankenkasse pro Quartal: Typ 2 Diabetiker, die mit Tabletten und Diät behandelt werden, erhalten maximal 50 Teststreifen. Insulinpflichtige maximal 200 Stück und Patienten, die im Rahmen einer intensivierten konventionellen Therapie (ICT) den Insulinbedarf selbstständig anpassen, erhalten 400 Streifen. Typ 1 Diabetiker, die mit konventioneller Insulintherapie behandelt werden, erhalten maximal 200 Stück und jene mit ICT oder Insulinpumpe bis zu 600 Stück pro Quartal.

   Die »Neue Apotheken Jllustrierte« liegt in vielen Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.

   Außerdem lesen Sie in diesem Heft: Das schaffe ich auch! Wege zum Normalgewicht +++ Erinnerungen – warum man manches vergisst und manches nicht +++ Sicher auf Eis und Schnee.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:
Neue Apotheken Jllustrierte
Apothekerin Isabel Sievers
Tel.: 06196 928-317
Fax: 06196 928-320
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