DDB Deutscher Diabetiker Bund, 19.07.2006 Umstrittene Sparmaßnahmen
bei der Behandlung von Typ-2-Diabetikern
Am
18. Juli 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA) seinen
Beschluß zur Behandlung von Menschen mit Typ-2-Diabetes mit
kurzwirksamen Insulinanaloga bekanntgegeben: Kurzwirksame
Insulinanaloga für Menschen mit Typ-2-Diabetes werden nur noch dann
von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, wenn sie nicht
teurer sind als Humaninsulin. Begründung: Nach Überzeugung des
G-BA haben die kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker
keinen belegten Zusatznutzen für die Patienten, sind aber
mindestens 30 Prozent teurer. Die Begründung für den Beschluß des
G-BA geht auf eine umstrittene Nutzenbewertung durch das Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zurück.
Würden die Hersteller ihre Preise entsprechend senken, würden auch
Typ-2-Diabetikern diese Insuline wieder erstattet werden. Dies bestätigte
Rainer Hess, der Vorsitzende des Der
G-BA geht davon aus, daß durch seinen Beschluß etwa 30 Millionen
Euro pro Jahr gespart werden können. Der Beschluß tritt in Kraft,
sobald das Bundesgesundheitsministerium ihn geprüft hat. Für die
Prüfung hat das Ministerium maximal zwei Monate Zeit; liegt die
Zustimmung vor, tritt der Beschluß einen Tag nach der Veröffentlichung
im Bundesanzeiger in Kraft. Der
Beschluß des G-BA hat – die Zustimmung des
Bundesgesundheitsministeriums vorausgesetzt – zur Folge, daß die
schon auf diese Insuline eingestellten Typ-2-Diabetiker wieder auf
Humaninsulin umgestellt werden. Patienten, die neu auf Insulin
eingestellt werden, bekommen von Beginn der Behandlung an
Humaninsulin. Die
Gesetzliche Krankenversicherung wird nur noch in Ausnahmefällen die
Kosten für kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-2-Diabetikern übernehmen: -
wenn Patienten auf den Wirkstoff Humaninsulin allergisch
reagieren, -
wenn eine stabile Stoffwechsellage trotz Intensivierung der
Therapie mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, dies aber mit
kurzwirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt, -
wenn die Therapie von Insulinanaloga wirtschaftlicher ist,
weil unverhältnismäßig hohe Humaninsulindosen benötigt werden. G-BA-Vorsitzender
Hess geht davon aus, daß nur noch in Einzelfällen mit
Insulinanaloga behandelt werden muß. Aber er sagte während der
Pressekonferenz auch: „Die Praxis wird zeigen, wie viele es
wirklich sind.“ Er geht davon aus, daß der Beschluß bald in
Kraft tritt, und empfiehlt Ärzten und Patienten jetzt schon, mit
der Umstellung auf Humaninsulin zu beginnen, sofern medizinisch
vertretbar. Der
Deutsche Diabetiker Bund (DDB) hat sich intensiv für eine weitere
Kostenerstattung der kurzwirksamen Insulinanaloga für
Typ-2-Diabetiker durch die Gesetzliche Krankenversicherung
eingesetzt. In einer großen Protestaktion hat der DDB 180.000
Unterschriften gesammelt und im Bundesgesundheitsministerium übergeben.
Der DDB ist davon überzeugt, daß Insulinanaloga die Lebensqualität
von Menschen mit Diabetes verbessern. Das Leben mit der Krankheit
wird flexibler, weil kein Manfred
Wölfert, der Bundesvorsitzende des DDB, kritisierte den Beschluß
des G-BA scharf: „Die Lebensqualität der Patienten bleibt unberücksichtigt.
Das Gerangel zwischen Politik, der ärztlichen Selbstverwaltung, den
Ärzten und der Pharma-Industrie wird auf dem Rücken der Patienten
ausgetragen.“ Und: „Der DDB möchte nicht, daß Politiker
bestimmen, wie Patienten behandelt werden sollen.“ Gabriele
Buchholz, die stellvertretende Bundesvorsitzende, ist davon überzeugt,
daß das Engagement des DDB die Mitglieder des G-BA zum Nachdenken
gebracht und den schon lange angekündigten Beschluß hinausgezögert
hat. Der DDB, so Buchholz, möchte nun versuchen, beim
Bundesgesundheitsministerium noch eine Eingabe gegen den Beschluß
zu machen. Dazu bittet Buchholz Diabetiker, die durch die Umstellung
gesundheitliche Probleme bekommen, sich bei der Bundesgeschäftsstelle
zu melden (Deutscher Diabetiker Bund e. V., Goethestr. 27, 34119
Kassel, Tel.: 0561/703 477-0, Fax: 0561/703 477-1, E-Mail: info@diabetikerbund.de)
Privatdozent
Dr. Klaus-Jürgen Ruhnau, ein Vertreter des Bundesverbandes der
niedergelassenen Diabetologen, bezeichnete den Beschluß während
der Pressekonferenz als „Rückschritt in der Therapie“. „Die
Entscheidung bedeutet, daß uns eine bewährte Therapie aus den Händen
genommen wird.“ Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG), die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Ärzte, war am Mittwoch noch nicht bereit, eine Stellungnahme zur Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses abzugeben. Verantwortlich:
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