Hannoversche Allgemeine Zeitung, 06.06.2002 

Apotheker unterliegen

Gericht erlaubt Werbung der Kassen für Internet-Handel

Celle (dpa). Die Betriebskrankenkassen in Niedersachsen können zunächst weiter für die Internet-Apotheke „DocMorris" werben. Apotheker aus Hannover und Göttingen sowie der Apothekerverband Niedersachsen scheiterten mit dem Versuch, dies per einstweiliger Anordnung zu untersagen. Wie das Landessozialgericht Celle am Mittwoch mitteilte, wurden die entsprechenden Anträge vom Sozialgericht Hannover zurückgewiesen.

Nach Auffassung der Richter hätten die Apotheken die Eilbedürftigkeit nicht ausreichend nachgewiesen. Keiner der Antragsteller habe darlegen können, in welchem Umfang ihm durch die Expansion von „DocMorris" Einbußen entstehen könnten. Die Kassen verletzten zwar objektiv deutsche Rechtsvorschrif-

ten, betonten die Richter. Es sei aber fraglich, ob hierdurch eigene Rechte der Apotheker berührt seien.

Die beklagte niedersächsische Betriebskrankenkasse hatte im vergangenen Dezember mit acht anderen für eine Unterstützung der Internet-Apotheke geworben. Die Kassen forderten die Bundesregierung mit ihrer Aktion auf, Versandapotheken im Interesse der Kostendämpfung rechtlich zuzulassen.

Die Apotheken wiederum wollen in dem Prozess erreichen, dass die Werbung verboten wird. Hierdurch entstehe ein nicht zumutbarer, irreparabler Schaden, brachten die Kläger vor. „DocMorris" erwerbe nach eigenen Angaben wöchentlich tausende neue Kunden. Das führe zwangsläufig zu Umsatzeinbußen bei den Apotheken.


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