Hannoversche Allgemeine Zeitung, 13.06.2002 

Streit um Versandhandel

BKK Continental verklagt das Bundesversicherungsamt

Hannover (ibu). Die BKK Continental hat am Mittwoch eine Aufsichtklage gegen das Bundesversicherungsamt (Bva) eingereicht. Damit reagierte die hannoversche Betriebskrankenkasse auf einen so genannten Verpflichtungsbescheid des Bva. Die Behörde hatte gegen die BKK Continental sowie neun weitere Krankenkassen rechtliche Schritte eingeleitet, weil sie die Kosten für online bestellte Medikamente erstatten.

Das könne nicht angehen, sagte Bernd Hillebrandt, Vorstand der BKK Continental. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt kündige immer wieder öffentlich an, dass sie den Arzneihandel im Internet erlauben wolle, und ihre Beamten verschickten derweil hinter ihrem Rücken Verpflichtungsbescheide.

Das Bva begründet sein Handeln mit den gesetzlichen Vorschriften. Bisher ist der Versandhandel mit Arzneien in Deutschland verboten. Krankenkassen dürften, die Kosten für online georderte Medikamente daher nicht erstatten, heißt es. Laut EU-Richtlinie dürfen Internet-Dienste ihre Waren - auch Arzneien - allerdings grenzüberschreitend anbieten. Die niederländische Internet-Apotheke „DocMorris" macht nach eigenen Angaben rund 80 Prozent ihres Umsatzes in Deutschland. Abrechnet werde mit fast allen deutschen Kassen.

„Warum unternimmt das Bva nur gegen zehn Kassen rechtliche Schritte?", fragt sich Hillebrandt. Bereits in der vergangenen Woche schaltete die BKK Continental auch die EU-Kommission ein. „Wir haben doch einen freien Waren-und Dienstleistungsverkehr." Davon sollen seine Versicherten profitieren. Wer bei „DocMorris" bestellt, zahlt keine Rezeptgebühr. Die Conti-Betriebskrankenkasse hatte im Dezember vergangenen Jahres - als erste Kasse in Deutschland -ihre Versicherten öffentlich aufgefordert, Medikamente bei „DocMorris" zu kaufen.


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