Bundesministerium für Gesundheit, 06.11.2002 

Pressemeldung des BM-Gesundheit

Ulla Schmidt: Kostenstopp-Gesetze für eine Qualitäts- und Effizienzoffensive in der gesetzlichen Krankenversicherung

Zu den Kostenstopp-Gesetzen in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Rentenversicherung erklärt die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt:

„Die Förderung der Beschäftigung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Bundesregierung. Soziale Sicherung und wirtschaftliches Wachstum gehen Hand in Hand. Mit unseren Gesetzentwürfen zur Sicherung der Beitragssätze in der Renten- und in der gesetzlichen Krankenversicherung und zu weiteren Maßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung schaffen wir Sicherheit in unsicheren Zeiten.

Für die gesetzliche Krankenversicherung sind die Sofortmaßnahmen des Konsolidierungspakets die Voraussetzung, um aufbauend auf den Strukturreformen der letzten Legislaturperiode Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz vor allem für die Patientinnen und Patienten durchzusetzen.

Beitrag der Rentenversicherung zur Finanzierung der Beschäftigung

Die sozialen Sicherungssysteme werden durch die schlechte Konjunktur und die hohe Arbeitslosigkeit finanziell schwer belastet. Die Arbeitslosigkeit führt dazu, dass Beitragszahler fehlen bzw. für Arbeitslose niedrigere Beiträge gezahlt werden und gleichzeitig zusätzliche Lohnersatzleistungen ausgezahlt werden müssen. Die derzeitig noch andauernde konjunkturelle Schwächephase führt in der Rentenversicherung dazu, dass die Beitragseinnahmen schwächer steigen als noch zur Jahresmitte angenommen werden konnte. Die Prognosen für die Festsetzung des Beitragssatzes sind noch im Juli - auf der Grundlage von Annahmen des Sachverständigenrates und unter Berücksichtigung der Tarifabschlüsse des ersten Halbjahres - von einem deutlichen Anziehen der Lohnentwicklung im 2. Halbjahr 2002 und darüber hinausgehend in 2003 ausgegangen. Danach wäre ein Beitragssatz in Höhe von 19,3 v.H. für 2003 ausreichend gewesen, um die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Schwankungsreserve zu decken. Die tatsächliche Einnahmeentwicklung ist aber aufgrund der konjunkturellen Probleme deutlich hinter den Prognosen zurückgeblieben, so dass unter den geltenden Rahmenbedingungen ein Beitragssatz von 19,3% nicht zu halten wäre.

Nach den geltenden Regelungen zur Festsetzung des Beitragsatzes in der Rentenversicherung ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, eine Verordnung für das Jahr 2003 zu erlassen. Dabei muss sie nicht nur die voraussichtliche Ausgabenentwicklung der Rentenversicherung in 2003 berücksichtigen, sondern auch die Auffüllung der Schwankungsreserve, die zum Jahresende voraussichtlich den gesetzlichen Zielwert verfehlen wird. Nach diesen gesetzlich zwingenden Vorgaben müsste der Beitragssatz auf 19,9% festgesetzt werden. Um in der derzeit schwierigen Konjunkturphase die Voraussetzungen für den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zu verbessern, werden wir durch ein gesondertes Gesetz sicherstellen, dass der Beitragssatz beschäftigungswirksam weiter stabilisiert wird und die Rentenversicherung liquide bleibt. Durch das neue Gesetz wird der Beitragssatz in der Rentenversicherung auf den Wert von 19,5 v.H. für 2003 festgesetzt und stabilisiert. Damit wird auch erreicht, dass die Beitragssatzverordnung, die nach geltendem Recht noch mit einem höheren Beitragssatz auf den Weg gebracht werden muss, hinfällig wird, wenn die neue gesetzliche Regelung in Kraft tritt.

Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden wir darüber hinaus auf ein Auffüllen der bereits wegen der wirtschaftlichen Entwicklung in 2002 abgesunkenen Schwankungsreserve auf 80 Prozent einer Monatsausgabe verzichten und die Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung maßvoll anheben.

Von der Neujustierung der Beitragsbemessungsgrenze auf einen Wert um das 2-fache des in dem jeweiligen Jahr aktuellen Durchschnittverdienstes (in Westdeutschland steigt die Beitragsbemessungsgrenze von heute 4.500 € auf 5.100 € im Monat im kommenden Jahr, in Ostdeutschland von 3.750 € auf 4.250 € im Monat) sind ca. 1,5 Mio. Personen von den 28 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betroffen. Diese Bezieher höherer Einkommen werden zukünftig einen höheren Beitrag einzahlen, für den sie entsprechend höhere Rentenanwartschaften erwerben. Mit dieser Maßnahme setzen wir ein Zeichen der Solidarität. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit stärkeren Schultern können eine Anhebung der Beiträge von in der Spitze rd. 50 € im Monat besser verkraften als die Bezieher niedrigerer Einkommen.

Das geplante Gesetz stellt eine sozial ausgewogene Flankierung unserer Anstrengungen zur intensiven Bekämpfung der Arbeitslosigkeit – vor allem durch die Umsetzung des Hartz-Konzeptes – dar. Durch diese Maßnahmen vermeiden wir einen stärkeren Anstieg der Beitragssätze. Damit wird in der derzeitigen Konjunkturlage auch ein beschäftigungswirksamer Beitrag zur Kaufkraftstärkung sowie zur Kostenentlastung der Betriebe geleistet.

Falls Arbeitnehmern bei ihren Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden ist, die Differenz zur gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, ist es Aufgabe der Vertragspartner, im Rahmen ihrer Versorgungsregelungen entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Alle tragen zur Stabilisierung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung bei

Die Gesetze zur Beitragssatzsicherung sind notwendig geworden, um die Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken, das Beitragssatzniveau zu stabilisieren und als „Erste-Hilfe-Aktion“ Spielraum für notwendige strukturelle Veränderungen zu schaffen. Alle tragen diese Maßnahmen mit, die Leistungserbringer, die Krankenkassen, die Versicherten und Rentner. Der früher beliebte Weg der Leistungskürzung und/oder Zuzahlungserhöhung wird nicht beschritten.

Die bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingeleitete grundlegende Umorientierung des Gesundheitswesens auf eine qualitätsorientierte medizinische Versorgung - z.B. durch die Einführung der Disease-Management-Programme, der Neuordnung des Risikostrukturausgleichs, des Wohnortprinzips in Ostdeutschland, der Abrechnung nach Fallpauschalen im Krankenhausbereich und die Verbesserung der Arbeitszeiten in den Krankenhäusern kann weiter umgesetzt werden.

Arzneimittelsektor: Solidarbeitrag und strukturelle Reform

Die überproportionalen Zuwächse in diesem Sektor sind eine wesentliche Ursache dafür, dass die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung stärker steigen als die beitragspflichtigen Einnahmen. Je Mitglied beträgt die Steigerung der Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2000 bis Ende 2002 voraussichtlich 15 %. Der Ausgabenzuwachs von konkret 2,2 Mrd. € in 2001 und vermutlich bis zu 1 Mrd. € in diesem Jahr ist allein medizinisch nicht zu begründen. Dieser Zuwachs ist auch unvereinbar mit der von den Vertragspartnern der gemeinsamen Selbstverwaltung geschlossenen Vereinbarung, die Arzneimittelkosten der gesetzlichen Krankenversicherung dieses Jahr deutlich zu senken. Da vor allem die verstärkte Verordnung von hochpreisigen Analog-Präparaten, die gegenüber vorhandenen Medikamenten nur einen geringen Zusatznutzen aufweisen, zur überproportionalen Ausgabenentwicklung geführt hat, werden künftig diese Arzneimittel in die Festbetragsregelung einbezogen. Präparate dagegen, die wirklich therapeutische Innovationen bedeuten, bleiben hiervon unberührt. Die Innovationskraft der Unternehmen wird also nicht geschmälert. Vielmehr werden die Anreize so gesetzt, dass zukünftig verstärkt in echte Innovationen investiert wird und so die Wettbewerbsfähigkeit und der Standort Deutschland gestärkt werden.

Gleichzeitig werden auf allen Ebenen des Pharmamarktes - Hersteller, Großhandel und Apotheken - Rabatte an die Krankenkassen eingeführt. Die Abschläge werden per Gesetz festgelegt und sind teilweise zeitlich befristet. Die hohen Umsätze der Unternehmen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen, die im Großhandel erzielten Rationalisierungseffekte und die gerade im Hochpreis-Bereich des Arzneimittelmarktes hohen Apothekenzuschläge rechtfertigen diesen Solidarbeitrag aller Beteiligten zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Solidarbeitrag der Hersteller beträgt ca. 0,42 Mrd. €, der des Großhandels ca. 0,60 Mrd. €, der der Apotheken ca. 0,35 Mrd. €.

Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen werden wieder, wie bereits vor dem Jahre 1996, grundsätzlich in die Festbetragsregelung einbezogen. Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen, deren Wirkungsweise neuartig ist und die eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen bedeuten, bleiben weiterhin von der Festbetragsregelung ausgenommen. Damit bleibt für pharmazeutische Unternehmen der Anreiz für die Erforschung echter therapeutischer Innovationen erhalten.

Darüber hinaus wird durch ein gesondertes Gesetz die Positivliste in Kraft gesetzt, die zur weiteren qualitativen Verbesserung des Arzneimittelbereiches beitragen wird; sie führt ebenfalls zu höherer Wirtschaftlichkeit.

Solidarbeitrag der Krankenkassen

Ein weiterer Bereich, der zur defizitären Entwicklung beigetragen hat, sind die überproportionalen Steigerungen bei den Verwaltungsausgaben der Krankenkassen. In den letzten fünf Jahren lag der Zuwachs durchschnittlich bei gut 3%. 2001 waren es rd. 5% und im 1. Halbjahr 2002 rd. 4%. Zwar war die Ausgabenentwicklung auch durch verschiedene Sonderfaktoren wie z.B. Investitionen in verbesserte EDV-Ausstattung und Einführung von Controllingsystemen geprägt. Aber Rationalisierungsmöglichkeiten in anderen Verwaltungsbereichen blieben ungenutzt. Deshalb werden auch die Kassen zu einem besonderen Solidarbeitrag herangezogen. Die Verwaltungsausgaben werden im nächsten Jahr auf die Höhe des Jahres 2002 begrenzt (Entwurf eines 11. SGB V-Änderungsgesetzes). Mitgliederzuwächse können berücksichtigt werden. Für Disease-Management-Programme wird es Ausnahmen geben.

Solidarbeitrag der Leistungserbringer

Auch die anderen Leistungserbringer werden zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung einen fairen Beitrag leisten müssen. Für die zentralen Leistungsbereiche (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser) wird es deshalb im nächsten Jahr anstelle der Grundlohnanpassung (West 0,81/Ost 2,09) Nullrunden geben. Hierdurch wird jeder Vertragsarzt im Jahre 2003 auf durchschnittlich 160 € pro Monat Honoraranstieg verzichten müssen; pro Vertragszahnarzt beträgt dieser Wert ca. 150 - 160 €. In der ärztlichen Versorgung und im Krankenhausbereich werden Ausnahmen bestehen bleiben, um strukturelle Veränderungsprozesse durch die Nullrunde nicht zu gefährden.

Eine „Nullrunde“ wird es im nächsten Jahr auch bei den Vergütungsvereinbarungen im Bereich zahntechnischer Leistungen geben. Gleichzeitig werden die Preise für zahntechnische Leistungen in den gesetzlichen Krankenversicherungen um fünf Prozent gesenkt. Schon heute sind die zwischen den Krankenkassen und Zahntechniker-Innungen verhandelten Preise Höchstpreise. Viele Anbieter unterschreiten diese Höchstpreise schon jetzt bei gleicher Qualität um bis zu 20 %.

Solidarbeitrag der Versicherten und Rentner

Zur Neuordnung der Solidarität gehört es auch, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung allein am medizinischen Bedarf zu orientieren. Der nur aufgrund der Historie heute noch erklärbare Zuschuss zu den Beerdigungskosten („Sterbegeld“), der eine auslaufende Leistung ist, gehört deshalb auf den Prüfstand. Der Zuschuss wird um jeweils die Hälfte für Mitglieder auf 525 € und für versicherte Familienangehörige auf 262,50 € reduziert. Dieser Solidarbeitrag ist vor dem Hintergrund geänderter Rahmenbedingungen vertretbar und zumutbar, zumal dieser Zuschuss zu den Bestattungskosten nur noch für vor 1989 begonnene Versicherungsverhältnisse gewährt wird.

Anhebung der Versicherungspflichtgrenze

Wenn sich immer mehr junge, gesunde und gut verdienende Versicherungsnehmer für die private Krankenversicherung entscheiden, führt dies langfristig zu einer Entsolidarisierung des Systems und zu verzerrten Wettbewerbsbedingungen zwischen beiden Systemen - zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist sozial- und wettbewerbspolitisch nicht vertretbar und entzöge dem Solidarsystem langfristig die finanzielle Basis. Deshalb müssen gleiche Wettbewerbschancen zwischen beiden Systemen geschaffen und Anreize für eine gleichmäßige Verteilung der Risiken gesetzt werden. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird deshalb entsprechend der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung auf 75 % dieses Wertes angehoben. Bereits privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden davon nicht erfasst. Bei der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ändert sich nichts. So wird langfristig die Solidarität gestärkt und die finanzielle Basis der gesetzlichen Krankenversicherung für die Zukunft deutlich verbreitert.

Beitragssatzstopp für 2003

Abgerundet wird das Maßnahme-Paket durch einen Beitragssatzstopp für 2003. Das bedeutet: Beitragssatzanhebungen sind ab dem Zeitpunkt der 1. Lesung des entsprechenden Gesetzentwurfes im nächsten Jahr nur unter ganz eng begrenzten Ausnahmen zugelassen. Sie dürfen nur erfolgen, wenn andernfalls für die Kasse die Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben wäre oder wenn Beitragssatzerhöhungen aufgrund von Faktoren aus dem Risikostrukturausgleich unvermeidbar sind.

Vom Halbgott in Weiß zum Patienten mit Wissen

Bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens steht fest: Die Grundprinzipien unserer solidarischen Krankenversicherung - Solidarität, Sachleistungsprinzip und gleicher Leistungsanspruch für alle - sind auch für die Zukunft tragfähige Fundamente, die wir durch gezielte Strukturreformen weiter stärken. Dabei geht es vor allem um eine Modernisierung der Rahmenbedingungen auf allen Ebenen, um mehr Flexibilität in verkrusteten korporatistischen Strukturen und die weitere konsequente Ausrichtung der medizinischen Versorgung auf den tatsächlichen medizinischen Bedarf bei erhöhter Qualität.

Über-, Unter- und Fehlversorgung – das geht zulasten der Patientinnen und Patienten und ist ineffizient für das (Finanz-) System. Damit gibt es größte Probleme bei der Behandlung chronisch Kranker, da die Behandlungen nicht ausreichend qualitätsgesichert und nicht ausreichend gut aufeinander abgestimmt werden. Effizienz und Wirtschaftlichkeit sowie Qualität sind gerade in der Versorgung chronisch kranker Menschen geboten, da diese Patientinnen und Patienten Langfristbehandlungen benötigen und die rd. 20% chronisch Kranken ca. 80% der Kosten verursachen.

Die Patientinnen und Patienten sind Ziel und Mittelpunkt all unserer Bemühungen. Sie werden im Rahmen transparenter Verfahren im „Deutschen Zentrum für Qualität in der Medizin“ Beteiligungsrechte erhalten. Die elektronische Gesundheitskarte und die Behandlungsquittung erhöhen die Transparenz für die Patientinnen und Patienten. Sie sind und bleiben Herrin und Herr ihrer Daten. Die paternalistische Medizin geht endgültig zu Ende. Informations- und Aufklärungspflichten werden verankert. Nur informierte und aufgeklärte Patientinnen und Patienten können aktive Eigenverantwortung für ihre Gesundheit oder ihre Rehabilitation wirklich übernehmen. Ein Beauftragter für die Patientinnen und Patienten auf Bundesebene wird sichtbares Zeichen dieser neuen Epoche in der deutschen Gesundheitsversorgung: Vom Halbgott in Weiß zum Patienten mit Wissen.

Der Prävention gehört die Zukunft im Gesundheitswesen

Im „Deutschen Forum für Prävention und Gesundheitsförderung“ werden möglichst viele gesellschaftliche Kräfte nationale Kampagnen weit über den sog. Kernbereich des Gesundheitswesens hinaus vorbereiten und durchführen wie z.B. eine Anti-Tabakkampagne in Schulen, Betrieben, Verwaltungen, Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung oder z.B. nationale Maßnahmen gegen Bluthochdruck.

Dazu müssen staatliche und private Mittel sowie Teile der Präventionsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengeführt und stetig ausgebaut werden. Prävention ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Alle Präventionsvorschriften sollen in einem Präventionsgesetz zusammengeführt und fortentwickelt werden.

Prävention ist die nachhaltig wirkende Antwort auf die demographische Entwicklung – gesund älter werden heißt die Herausforderung für uns alle.

Zukunftssicherung der sozialen Sicherungssysteme

Langfristig müssen wir uns darüber hinaus mit der Sicherung der Einnahmesituation in allen sozialen Sicherungssystemen auseinandersetzen. Deshalb werde ich eine Kommission einsetzen, die die langfristigen Finanzierungsgrundlagen der sozialen Sicherungssysteme an den vielfältigen Anforderungen des gesellschaftlichen und sozialen Wandels und des Wandels in der Arbeitswelt und in den Erwerbsbiographien orientiert. Hinzu kommt, dass wir ein Europa wollen, in dem Freizügigkeit für die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Alltagsleben gilt, auch bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Diese Freizügigkeit soll im Alltag spürbar und erfahrbar werden, ohne dass die Sicherung der nationalen Sozialversicherungssysteme in Frage gestellt wird.“

Quellen: www.bmgesundheit.de



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