Diabetes News, 01.11.2006 

Neue Handgepäckregelung ab 6. November 

Neue Handgepäckregelung ab 6. November 2006 für alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft

Ab 6. November müssen Flugreisende mehr Zeit für die Kontrolle einplanen. 
Denn von diesem Tag an gelten auf Flughäfen in der EU sowie in Norwegen, Island und der Schweiz strengere Bestimmungen beim Handgepäck. 
So dürfen Getränke und andere Flüssigkeiten, aber auch Cremes, Lotionen, Öle, Gels, Zahnpasten oder Sprays nur noch gesondert und in geringen Mengen mit an Bord genommen werden. 

Alles andere sollte im aufzugebenden Gepäck verstaut werden. Zusammengefasst gilt:

  • Von den genannten Stoffen (Getränke, Gels, Lotionen, Cremes, Zahnpasta und Rasierschaum usw.) dürfen jeweils höchstens 100 Milliliter im Handgepäck mitgeführt werden.
  • Die entsprechenden Behälter müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel verstaut werden. Die Gesamtmenge darf einen Liter nicht überschreiten.
  • Der Beutel muss an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
  • Jeder Passagier darf nur einen Beutel mitführen.
  • Der Beutel darf nicht einfach mit einer Klemme oder einem Gummiband verschlossen werden.Das Bundesinnenministerium rät eher zu einem verschließbaren Gefrierbeutel. 
  • Es besteht keine Pflicht für Flughäfen, die Plastikbeutel für die Passagiere bereitzuhalten. 

Es gibt auch Ausnahmen. Folgendes darf auch weiterhin ins Handgepäck, wenn es während des Fluges gebraucht wird:

  • Babynahrung, -milch oder -säfte für mitreisende Säuglinge und Kleinkinder,
  • Medikamente (auch Tropfen, Säfte, Gels oder Sprays)
  • Nahrung und Medikamente für Diabetiker. Persönlich verschriebene Medikamente und während des Fluges benötigte Medikamente wie z.B. Insulin dürfen mitgeführt werden. Es empfiehlt sich, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die bestätigt, dass der Fluggast diese Medikamente benötigt

An Bord erlaubt sind zum Beispiel auch Parfums, Getränke oder Alkoholika, die im Sicherheitsbereich - etwa im Duty-Free-Shop - oder während des Fluges erworben wurden.

Darüber hinaus gibt es zwei Sonderfälle, in denen noch strengere Einschränkungen gelten:

  • Bei Flügen in die USA dürfen selbst im Sicherheitsbereich gekaufte Flüssigkeiten nicht mitgenommen werden. Ansonsten gilt die 100-Milliliter Regelung.
  • Auf britischen Flughäfen gilt derzeit noch ein generelles Flüssigkeitsverbot. 

Grund für die Verschärfung der Handgepäck-Bestimmungen sind die im August in London vereitelten Anschläge. Die mutmaßlichen Täter wollten Flüssigkeiten an Bord verschiedener Flugzeuge nehmen, um daraus während des Fluges ein explosives Gemisch herzustellen und zur Detonation zu bringen. 

 

Darüber hinaus wird in 6 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung – also am 6.Mai 2007- die Größe des Handgepäcks auf max. 56 cm x 45 cm X 25 cm beschränkt. 

   Neue EU Sicherheitsvorschriften an Flughäfen

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© copyright Wolfgang Sander  Webmaster@Diabetiker-Hannover.de   letzte Änderung: 04.11.2006