dpa / news aktuell - ots, 26.09.2001 

Sonderheft: Diabetes

Eschborn (ots) - Je nach Therapieregime und Ausmaß der Krankheit kann sich ein Diabetiker als behindert oder schwerbehindert einstufen lassen. Im Gespräch mit der "Neue Apotheken Illustrierte EXTRA" erklärte der Experte Dr. med. Hermann Finck, für welchen Diabetiker der Status "behindert" Vorteile bringen kann.

Viele Diabetiker fühlen sich ganz und gar nicht behindert. Trotzdem kann ein Diabetes mellitus im Sinne des Gesetzes als Behinderung eingestuft werden. Ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent, wenn die Krankheit also schwer einstellbar ist und womöglich schon Folgeschäden aufgetreten sind, steht dem Betroffenen ein Schwerbehindertenausweis zu. Zu diesem Status gehört allgemein ein verbesserter Kündigungsschutz, ein Steuerfreibetrag, Freistellung von Mehrarbeit, Befreiung von Rundfunkgebühren, Ermäßigung der Kfz.-Steuer oder freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr.

Vor allem Eltern, die ein diabetisches Kind haben, rät Finck aufgrund der Steuervorteile zu diesem Schritt: "Mit diesem Ausgleich können zum Teil die Erschwernisse gut gemacht werden, die Eltern in Kauf nehmen müssen, bis sie ihre Kinder ins Erwachsenenalter entlassen können". Die Einstufung ist freiwillig und kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Das empfiehlt der Experte spätestens ab dem Jugendalter, denn "die Zahl der Jugendlichen mit Schwerbehindertenausweis, die keinen Ausbildungsplatz erhält, ist
beachtlich".

Wie der Ausweis beantragt wird und welche Besonderheiten zu beachten sind, erfahren Sie in der aktuellen Diabetes-EXTRA, die in vielen Apotheken für Sie zum Mitnehmen bereit liegt.

Weitere Themen im Diabetes-EXTRA-Heft: Spritzkurs für Neueinsteiger, Auf der Suche im Internet, Unterzucker - Gewitter im Gehirn, Jugendliche und Diabetes, Insulin - die Kunst der Imitation, Sicher vor Folgeschäden, Vorbild in Sachen Schlemmerfreuden.


ots Originaltext: Neue Apotheken Illustrierte/Gesundheit
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