Bundessozialgericht: Krankenkasse muß Behandlungspflege zahlen |
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Kassel, den 17. März 2000 Presse-Vorbericht Nr. 20/00 Der 3. Senat des Bundessozialgerichts wird am 30. März 2000 u.a. über eine Revision
aus dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung entscheiden, davon zwei Revisionen
aufgrund mündlicher Verhandlung. © Bundessozialgericht www.bundessozialgericht.de |
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Kassel, den 4. April 2000 Presse-Mitteilung Nr. 20/00 (zum Presse-Vorbericht Nr. 20/00) Der 3. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über die am 30. März 2000 nach
mündlicher Verhandlung entschiedenen Revisionen: © Bundessozialgericht www.bundessozialgericht.de |
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Ärzte Zeitung, 31.03.2000 Urteil des Bundessozialgerichts / Alte Frau kann Medikamente nur unter Aufsicht einnehmenKassen müssen jede Behandlungspflege bezahlenKassel (mwo). Ärzte können jede aufgrund einer Krankheit erforderliche Behandlungspflege zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen. Das hat gestern das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Das oberste Sozialgericht hat damit den Rückzug der Krankenkassen aus Behandlungspflege und das stillschweigende Vertrauen auf Angehörige oder die Pflegeversicherung gestoppt. Eine 87 Jahre alte Frau aus dem Rheinland lebte allein in ihrer Wohnung und kam dort bestens ohne Unterstützung der Pflegeversicherung zurecht. Wichtige Medikamente nahm sie allerdings alleine nicht zuverlässig ein, weil ihr hierfür die notwendige Einsicht fehlte. Angehörige, die bereit waren, die Einnahme der Arznei zu überwachen, hatte sie nicht. Ihr Arzt verordnete deshalb Häusliche Krankenpflege und schickte zweimal täglich einen Pflegedienst vorbei, um die Einnahme zu kontrollieren. Die Kosten hierfür wollte die Krankenkasse jedoch nur vorübergehend übernehmen, lehnte dies aber auf Dauer ab: Um der Frau ihre Medikamente zu geben, sei kein medizinisch qualifiziertes Personal erforderlich. Dies könnten ebenso Angehörige oder die Pflegeversicherung übernehmen. Die Krankenkasse jedenfalls sei für solch einfache „Krankenhilfe“ nicht zuständig. Vor dem Bundessozialgericht hatte diese Auslegung der Krankenkassen jedoch keinen Bestand: Nach dem Gesetz habe die Krankenversicherung weiterhin Häusliche Krankenpflege zu leisten; sie sei für jede Behandlungspflege zuständig, die aufgrund einer Erkrankung erforderlich wird, urteilten die Kasseler Richter. Einen Unterschied zwischen „einfacher“ und „medizinischer Behandlungspflege“, wie ihn die beklagte Krankenkasse unterstelle, mache das Gesetz dabei nicht. Soweit Ärzte diese Aufgaben nicht selbst bei ihren Hausbesuchen übernehmen, könnten sie daher die Kontrolle des Blutdrucks, des Blutzukkers oder eben auch der Einnahme von Medikamenten zu Lasten der Krankenkassen verordnen. Az: B 3 KR 14/99 R
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dpa, 31.03.2000 Kasse muss für Pflege zahlenGericht: Auch Überwachung von Arznei-EinnahmeKassel (dpa/AP) - Krankenkassen müssen Pflegedienste dafür bezahlen, dass sie Patienten auf ärztliche Anweisung Medikamente verabreichen. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel (BSG) am Donnerstag entschieden (AZ: B 3 KR 14/99 R). Konkret ging es um eine 87 Jahre alte, ansonsten nicht pflegebedürftige Frau, der Mitarbeiter eines Pflegedienstes zweimal täglich Medikamente gaben. Dies hatte ein Arzt verordnet, weil die Frau nicht zum regelmäßigen Einnehmen ihrer Medizin zu bewegen war. Die beklagte Kasse hatte die täglich 16,90 Mark teuren Besuche des Pflegedienstes nur vorübergehend bezahlt, weil auch Laien diese Dienste übernehmen könnten. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Kassen zur Kostenübernahme für häusliche Krankenpflege verpflichtet sind. Unerheblich sei dabei, ob ein Laie oder eine Fachkraft die Arznei verabreiche. Die Kassen dürften die Zahlung nur dann verweigern, wenn Angehörige die Pflege übernehmen könnten. Dazu gehöre auch das Kontrollieren von Blutdruck und Blutzucker. Mit dem Urteil drohen nach Angaben eines Sprechers allein der betroffenen Karstadt Betriebskrankenkasse
mit ihren 85000 Versicherten zusätzliche Kosten bis in den siebenstelligen Bereich.
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© copyright Wolfgang Sander Webmaster@Diabetiker-Hannover.de letzte Änderung: 08.04.2000 |