Bundessozialgericht zum Entzug von Vergünstigungen für erwachsene Diabetiker |
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Gericht entzieht erwachsenem Zuckerkranken Vergünstigungen Zuckerkranken, denen im Kindesalter wegen ihrer besonderen Beeinträchtigung als Nachteilsausgleich Hilflosigkeit
zuerkannt worden ist, können die damit verbundenen Vergünstigungen bei Vollendung des 18. Lebensjahres
mit Beginn der Volljährigkeit von den staatlichen Versorgungsbehörden wieder entzogen werden. Das gilt
nach einer am Montag bekanntgegebenen Entscheidung des Bundessozialgerichts auch dann, wenn sich die Schwere der
Krankheit und die damit verbundene körperliche Beeinträchtigung nicht wesentlich verändert haben.
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© copyright Wolfgang Sander Wolfgang.Sander@T-online.de letzte Änderung: 08.07.98 |