Bundessozialgericht: Pflegekasse zahlt nicht für die tägliche Blutzuckermessung |
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Kassel, den 8. Dezember 1999 |
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Kassel, den 21. Dezember 1999 |
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WAZ online Pflegekasse zahlt nicht für die tägliche BlutzuckermessungKassel. (KHB) Bei Diabetikern können für die Zusammenstellung der Diätkost und die regelmäßigen Blutzuckermessungen sowie das tägliche Insulinspritzen zu Hause keine Leistungen aus der staatlichen Pflegeversicherung beansprucht werden. Das gilt auch für Diabetes-kranke Kinder. Zur Begründung erklärte das Bundessozialgericht: Es handele sich dabei nicht um Grundpflege, sondern um medizinische Versorgung, die aber nicht zu Lasten der Pflegeversicherung geht. Vom Bundessozialgericht wurde in letzter Instanz die Klage der Eltern eines heute sieben
Jahre alten Kindes abgewiesen, die für die Versorgung ihrer Diabetes-kranken Tochter Pflegegeld verlangten.
Als Grundpflege erkannte die Pflegekasse nur die Hilfe der Eltern beim Essen des Mädchens an, die aber nach
der Feststellung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung unter 45 Minuten am Tage beträgt und damit
für die Gewährung von Pflegegeld nicht ins Gewicht fällt (Az: B 3 P 5/98 R). |
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© copyright Wolfgang Sander Wolfgang.Sander@T-online.de letzte Änderung: 13.01.2000 |