Verweigerung der Teststreifen-Rezepte |
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Durch eine gesetzliche Ausgabenbegrenzung für Verordnungen reagieren Ärzte teilweise übertrieben und verweigern z. B. Blutzucker-Teststreifen zur Selbstkontrolle auf Kassenrezept. |
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Grundlagen |
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Jeder Diabetiker hat nach dem SGB V § 12 und § 31 ein Recht auf eine Verordnung von Blutzucker-Teststreifen zu Lasten der Krankenkasse, wenn "medizinisch notwendig". Diese Notwendigkeit stellt der behandelnde Arzt fest und sie besteht u. a. bei Patienten,
Auch wenn die Blutzuckerselbstkontrolle mit einem Meßgerät erfolgt, das nicht von der Krankenkasse bezahlt wurde (selbstgekauftes oder vom Arzt kostenlos zur Verfügung gestelltes Meßgerät) und die medizinische Notwendigkeit besteht, muß der Arzt die Blutzucker-Teststreifen auf einem Kassenrezept verordnen. Unter Umständen muß der Patient einen kleinen Aufpreis bezahlen, wenn diese Teststreifen teurer sind als Teststreifen, die ohne Meßgerät abgelesen werden. Mit Insulin behandelte Diabetespatienten belasten in der Regel nicht die durchschnittlichen Verordnungskosten, wenn der Arzt diese Patienten als "Praxisbesonderheit" seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mitteilt. |
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Was kann der Patient tun ? |
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Was kann der Diabetespatient tun, wenn ihm sein Arzt ein Kassenrezept für
Blutzucker-Teststreifen zur Selbstkontrolle verweigert? 1.
2.
3.
0190 / 770056
(2,42 DM/min)
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Informationen und Auskünfte |
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© copyright Wolfgang Sander Webmaster@Diabetiker-Hannover.de letzte Änderung: 09.10.99 |