ACHTUNG - DIABETIKER

INFORMATION ZUR VERORDNUNG VON BLUTZUCKER-TESTSTREIFEN FÜR DIE SELBSTKONTROLLE

 VKD

Verweigerung der Teststreifen-Rezepte
Grundlagen
Was kann der Patient tun ?
Informationen und Auskunft

 


Verweigerung der Teststreifen-Rezepte

 

Durch eine gesetzliche Ausgabenbegrenzung für Verordnungen reagieren Ärzte teilweise übertrieben und verweigern z. B. Blutzucker-Teststreifen zur Selbstkontrolle auf Kassenrezept.

 


Grundlagen

Jeder Diabetiker hat nach dem SGB V § 12 und § 31 ein Recht auf eine Verordnung von Blutzucker-Teststreifen zu Lasten der Krankenkasse, wenn "medizinisch notwendig". Diese Notwendigkeit stellt der behandelnde Arzt fest und sie besteht u. a. bei Patienten,

  • die mit Insulin behandelt werden und
  • die zur Blutzuckerselbstkontrolle befähigt und eingewiesen sind.

Auch wenn die Blutzuckerselbstkontrolle mit einem Meßgerät erfolgt, das nicht von der Krankenkasse bezahlt wurde (selbstgekauftes oder vom Arzt kostenlos zur Verfügung gestelltes Meßgerät) und die medizinische Notwendigkeit besteht, muß der Arzt die Blutzucker-Teststreifen auf einem Kassenrezept verordnen. Unter Umständen muß der Patient einen kleinen Aufpreis bezahlen, wenn diese Teststreifen teurer sind als Teststreifen, die ohne Meßgerät abgelesen werden.

Mit Insulin behandelte Diabetespatienten belasten in der Regel nicht die durchschnittlichen Verordnungskosten, wenn der Arzt diese Patienten als "Praxisbesonderheit" seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mitteilt.

 


Was kann der Patient tun ?

Was kann der Diabetespatient tun, wenn ihm sein Arzt ein Kassenrezept für Blutzucker-Teststreifen zur Selbstkontrolle verweigert?

1.

mit seinem Arzt reden und ihm diese Information vorlegen

2.

seine Krankenkasse informieren und fragen was er tun kann

3.

uns anrufen, wir helfen weiter

0190 / 770056 (2,42 DM/min)

 



Informationen und Auskünfte

VKD
Auskunft: Informationen über den VKD, der die Interessen aller Krankenversicherten vertritt, erhalten Sie unter der
Tel.-Nr. 0 62 01 / 49 39 23 oder per FAX 0 62 01 / 49 39 24.

VKD Verband der Krankenversicherten Deutschlands e. V.
Ahornstr. 3
69502 Hemsbach
  Blutzuckermeßgeräte zur Selbstkontrolle für alle Diabetiker mit Insulinbehandlung (VKVD)

Laboruntersuchungen der Arztpraxis

Patientenrechte Qualität Kosten Selbsthilfe

 

   
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