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ZUZAHLUNG BEIM ERWERB VON INSULIN IN DER APOTHEKEDie Zuzahlung beim Erwerb von Insulin wurde ab dem 1.Juli 1997 auf DM 11.- erhöht.
Damit bei einem positiven Ausgang dieses Musterprozesses die rückwirkende Erstattung der Mehrkosten überhaupt möglich ist, bitten wir Sie, folgende Schritte zu unternehmen:
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Bitte unterstützen Sie die Klage des Deutschen Diabetiker-Bundes gegen die
Insulin-Zuzahlung! |
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Absender An die Krankenkasse |
Datum |
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ZUZAHLUNG DER VERORDNUNG VON INSULIN UNTERVORBEHALT Sehr geehrte Damen und Herren, Es handelt sich somit nicht um ein Medikament, mit dem üblicherweise eine Erkrankung geheilt oder Beschwerden gelindert werden. Wie ich durch den Deutschen Diabetiker-Bund erfahren habe, wird z.Z. eine Klage gegen die Zuzahlung bei der Verordnung von Insulin beim Bundessozialgericht geführt. Bei entsprechendem positiven Ausgang des Klageverfahrens behalte ich mir vor, eine Rückerstattung der zwischenzeitlich geleisteten Zuzahlung für Insulin zu beantragen. Ich werde mir daher die augenblicklichen Zuzahlungen für die Verordnung von Insulin künftig von meiner Apotheke getrennt bescheinigen lassen und Ihnen dann ggf. zur Erstattung einreichen. Mit freundlichen Grüßen |
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© copyright Wolfgang Sander Webmaster@Diabetiker-Hannover.de letzte Änderung: 05.12.98 |